Nach BAFA-Richtlinien muss die Antragstellung zwingend über einen unabhängigen Gutachter erfolgen. Diese fest vorgeschriebene Vorgehensweise ist obligatorisch.

Die BAFA ist eine Behörde, deren Beamte gründlich in ihrer Bearbeitung sind und sich die notwendige Zeit nehmen. Erfahrungsgemäß können von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel 6 Monate Zeitfenster liegen. Leider haben weder wir, die EuH, noch der Gutachter einen Einfluss auf die tatsächliche Bearbeitungszeit der BAFA.

Unsere Garantie: sollte ein förderfähiger Antrag durch ein Verschulden unsererseits und/oder des Gutachters nicht rechtzeitig oder gar fehlerhaft gestellt werden, so erhalten Sie die förderfähige Summe von uns, der Firma EuH.

Damit es zu einer direkten Auszahlung auf ihr Bankkonto kommen kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
1. Mängelfreie Montage (keine Restarbeiten offen)
2. Rechnungsausgleich (EuH und Gutachter müssen bezahlt sein)
3. Bestätigung durch den Gutachter über die erfolgten Punkte 1 und 2.
Sollten diese Kriterien nicht erfüllt worden sein, verschiebt sich dementsprechend der Auszahlungszeitpunkt.

Die Gutachterkosten betragen 380,00 € zzgl. Mwst. und sind von Ihnen gegenüber dem Gutachter zu begleichen. Sie erhalten von diesem eine Gutachterrechnung.